I.5B – Erfassen und Einordnen

1 Koordination und Organisation
2 Bergung
3 Erstversorgung
4 Gefriertrocknung
5 Lufttrocknung
6 Nachsorge

Nass: Gefriertrocknung

Um Schadensprozesse zu stoppen, müssen nasse Archivalien oder feuchte Objekte, die nicht an der Luft getrocknet werden können, eingefroren werden. Handelt es sich um einen Wasserschaden mit klarem Wasser, können die betroffenen Objekte direkt verpackt werden. Ist das Wasser jedoch mit Schlamm und anderen Substanzen wie Löschmitteln versetzt, müssen diese vor dem Verpacken von den Materialoberflächen abgewaschen werden. Wie Sie dabei sachgerecht vorgehen, lernen Sie im weiteren Kursverlauf.

Abb. 38: Blick in den Eiskondensator einer Gefriertrocknungsanlage

Die nassen Objekte werden zur Reinigungs- und/oder Verpackungsstation transportiert. Achten Sie auch hier wieder auf einen sachgerechten Transport.