I.6B – Voraussetzungen und Verfahren

1 Koordination und Organisation
2 Bergung
3 Erstversorgung
4 Gefriertrocknung
5 Lufttrocknung
6 Nachsorge

Sind Archivalien vollständig durchnässt oder sind zu viele Objekte feucht geworden, so dass keine Lufttrocknung möglich ist, müssen sie eingefroren werden. Im Gegensatz zu der Lufttrocknung werden Schadensprozesse wie das Ausbluten von Tinten, das Zusammenkleben von Fotos und vor allem mikrobieller Befall unterbunden, sobald die Objekte sich im Prozess des Einfrierens befinden.

Der größte Zeitdruck liegt dann erst einmal hinter Ihnen und Sie können sich auf die Suche nach einem Dienstleister für die Gefriertrocknung machen.

Einfrieren

Wenn Sie Ihr Archivgut zu einem Dienstleister geben, prüfen Sie, ob die Möglichkeit zum Schockfrosten (- 40° C) besteht. So werden die Objekte sehr schnell und bis in den Kern eingefroren. Nach dem Schockfrosten werden die Archivalien ins Tiefkühllager überführt, wo sie bei einer Temperatur von mindestens -20° C bis zur Gefriertrocknung lagern. Die laufenden Kosten für die Lagerung müssen Sie in Ihrem Finanzplan berücksichtigen.

Tipp: Erkundigen Sie sich, ob Kühlhäuser in Ihrer Nähe ggf. verschmutztes und schimmelpilzbelastetes Archivgut einlagern würden. Dies könnte bei einigen Anbietern aus hygienischen Gründen problematisch sein. 

Die in Folie und Tüten verpackten Archivalien werden in einer Kühltruhe oder in Kühlhäusern eingefroren.

Abb. 56: Tiefkühlschrank mit eingefrorenen Akten
Abb. 57: Tiefkühllager mit eingefrorenem Archivgut

Transport

Wurde das Archivgut nicht direkt bei einem Dienstleister für die Gefriertrocknung eingefroren, muss es in gefrorenem Zustand vom Kühlhaus dorthin transportiert werden. Der Transport muss zwingend in einem Kühltransporter geschehen – die Kühlkette darf nie unterbrochen werden! Ein An- oder Auftauen muss in jedem Fall vermieden werden, denn es würden Schadensprozesse reaktiviert werden, die dann große Schäden (Auslaufen von Tinten, Verklebungen, Deformierungen, Schimmelpilzwachstum) nach sich ziehen.