III.6A – Notfallboxen

Notfallboxen sind ein wichtiger Bestandteil der Notfallvorsorge und sind vor allem für die sofortige Bearbeitung von (kleinen und überschaubaren) Notfällen ausgelegt. Deshalb sollten sie auch zum Standard-Equipment eines jeden Archivs gehören. Die Grundausstattung der Notfallboxen dient vor allem dazu, das Schadenausmaß einzudämmen sowie betroffenes Archivmaterial zu bergen und erstzuversorgen.

Die Notfallboxen sind für den Notfall ausgelegt und dürfen auch nur für diesen genutzt werden. Um einen raschen Zugriff zu gewährleisten, sollten die Notfallboxen nicht abgeschlossen sein. Um Missbrauch zu unterbinden, hat sich in der Praxis die Versiegelung der Boxen bewährt. Bei der jährlichen Prüfung der Zusammensetzung und Vollständigkeit der Notfallboxen, sollen nicht mehr funktionsfähige bzw. abgelaufene Materialen ausgetauscht werden.

Die Notfallboxen müssen im Ernstfall einfach und gut erreichbar sein. Hier empfiehlt es sich, einen zentral gelegenen und auch im Notfall gut zugänglichen, nicht abgeschlossenen Lagerstandort zu definieren. Der Standort sollte ebenfalls im Notfallplan erfasst und auch im Gebäude beschildert sein.

Abb. 105: Drei Boxen mit Notfallmaterialien

In der Praxis hat sich das Konzept von drei stapelbaren Kunststoffboxen auf einem Rollwagen bewährt. Die Grundausstattung besteht aus der persönlichen Schutzausrüstung (PSA) für zwei Personen, technischem Equipment und Werkzeug sowie diversen Materialen zur Bergung, Reinigung, Verpackung und Dokumentation.

Eine komplette Inhaltsliste des LVR-Notfallboxen-Sets können sie hier runterladen.