I.3A – Informieren und Sichern

1 Koordination und Organisation
2 Bergung
3 Erstversorgung
4 Gefriertrocknung
5 Lufttrocknung
6 Nachsorge

Schaden feststellen

Nach einem Wasserschaden ist der Schock erstmal groß – Was ist geschehen? Wie groß ist der Schaden? Wie soll man nun vorgehen? Der erste Impuls ist sicherlich, sofort so viel wie möglich retten zu wollen und in den betroffenen Bereich zu gehen, um den Schaden überblicken zu können. Doch auch hier gelten Verhaltensregeln, die Sie vermutlich so oder so ähnlich aus dem Brandschutz oder dem Verkehrsunterricht kennen. Die erste Regel lautet: Bewahren Sie die Ruhe! Atmen Sie tief durch und versuchen Sie, Hektik und vorschnelles Handeln zu vermeiden.

Prüfen Sie gewissenhaft, ob der Schadensort betreten werden kann. Holen Sie sich für diese Einschätzung Unterstützung vom technischen Personal in Ihrem Haus. Beachten Sie dabei immer den Eigenschutz und bringen Sie sich nicht unnötig in Gefahr. Vermeiden Sie den Kontakt mit stehendem Wasser und schalten Sie nach Möglichkeit die entsprechenden Sicherungen aus. Schalten Sie z. B. in einem überfluteten Raum niemals das Licht oder eine andere Stromquelle ein.

Handelt es sich um einen größeren Schaden oder können Sie das Ausmaß des Schadens nicht einschätzen, betreten Sie den Schadensort nicht und setzen Sie die Alarmierungskette in Gang. Wie Sie genau vorgehen, lernen Sie im Fortgang de Kurses in Kapitel III.

Es gilt immer: Personenschutz vor Kulturgutrettung!

Alarmierungskette

Je nach Notfall und Schadensausmaß alarmieren Sie die Polizei (110) und die Feuerwehr (112). Sind Menschen in akuter, möglicherweise sogar lebensbedrohlicher Notlage, ist der Rettungsdient (112) zu rufen. Verschaffen Sie sich einen ersten Überblick, damit Sie in der Lage sind, das 5-W-Schema anzuwenden und folgende Fragen zu beantworten:

  • Wer meldet?
  • Was ist passiert?
  • Wie viele Personen sind betroffen/verletzt?
  • Wo ist etwas passiert?
  • Warten auf Rückfragen!
Abb. 6: Einsatzwagen der Feuerwehr

Sollte eine akute Gefahrensituation bestehen, bringen Sie sich und ggf. hilflose Personen in Sicherheit und warnen Sie weitere gefährdete Personen. Sind Sie sich nicht sicher, ob die Personensicherheit im Gebäude gewährleistet ist, wenden Sie sich an die Feuerwehr und warten Sie bis zu deren Eintreffen.

Bei Katastrophen oder größeren Unglücken kann die Bundeswehr auf Antrag einer Behörde im Rahmen von Amtshilfe für Hilfeleistungen angefordert werden. Auch das Technische Hilfswerk (THW) kann von Kommunen und Ländern angefordert werden, wenn personelle oder sachliche Unterstützung oder spezielle Fachkunde und Ausstattung gebraucht werden. Das THW unterliegt der Einsatzleitung, die in der Regel bei der Feuerwehr liegt.

Abb. 7: Einsatzkräfte des THW