III.5C – Gebäude und bauliche Gegebenheiten : Brandschutz

Feuer und Brandereignisse sind wohl das Horrorszenario schlechthin für jedes Archiv. Neben den direkt durch das Feuer bedingten Schäden und Verlusten, kommt es oft durch die Löscharbeiten zu weiteren Schäden. Umso wichtiger ist es, dass Archivbauten allen feuer- und sicherheitsrelevanten Vorschriften entsprechen und dafür gesorgt ist, dass Brände weder entstehen noch sich ausbreiten können.

Bauliche und technische MaĂźnahmen

  • Trennen Sie die einzelnen Funktionsbereiche (Magazinräume sind keine Arbeitsräume!)
  • Verwenden Sie feuerbeständige bzw. nicht brennbare Baustoffe
  • Sehen Sie ĂĽbersichtliche Brandabschnitte (BrandschutztĂĽren, -wände und -decken, Brandschutzklappen fĂĽr LĂĽftungs- bzw. Klimaanlagen) vor
  • Achten Sie auf eine feuerbeständige Einrichtung der Magazine
  • Beschränken Sie Stromleitungen und elektrische Gerätschaften auf ein MindestmaĂź und schalten Sie diese ggf. auĂźerhalb der Betriebszeiten ab
  • Bringen Sie einen geeigneten Blitzschutz an und ĂĽberprĂĽfen Sie ihn regelmäßig
  • Installieren Sie eine zentrale Brandmeldeanlage mit verbundenem Feuermeldesystem sowie angesteuerten BrandschutztĂĽren
  • Optimieren Sie die Bedingungen fĂĽr die Brandbekämpfung: Flucht- und Rettungswege, Rettungszufahrten, Löschwasserzugänge, mobile Feuerlöscher (mit fĂĽr Archivalien geeigneten Löschmitteln)

Organisatorische MaĂźnahmen

  • Halten Sie Zugänge zu Magazinräumen immer geschlossen
  • Bewahren Sie in den Magazinen nur Archivalien auf – Verpackungs- und Arbeitsmaterial gehört in dafĂĽr vorgesehene Räume.
  • Stellen Sie Gänge in den Magazinräumen nicht zu
  • ĂśberprĂĽfen Sie regelmäßige alle elektrische Gerätschaften
  • ĂśberprĂĽfen Sie jährlich, ob alle BrandschutztĂĽren und -klappen ordnungsgemäß funktionieren
  • FĂĽhren Sie jährliche FeueralarmĂĽbungen (Verhalten, Fluchtwege, Umgang mit mobilen Feuerlöschern) durch
  • Lassen Sie (Wartungs- und Reparatur-) Arbeiten nur unter Aufsicht ausfĂĽhren (mit vorheriger Anweisung durch die Sicherheitsbeauftragten in Bezug auf die Sicherheitsvorkehrungen).