I.3A – Informieren und Sichern

1 Koordination und Organisation
2 Bergung
3 Erstversorgung
4 Gefriertrocknung
5 Lufttrocknung
6 Nachsorge

Schadensort sichern

Betreten Sie niemals einen Raum, bevor die Ursache und die Auswirkungen des Schadens auf die Personensicherheit geklärt wurden. Auch bei kleineren Wasserschäden sollte der/die Haustechniker*in bzw. der/die Sicherheitsbeauftragte informiert werden

Abb. 8: Hauptwasserleitung

Liegt ein Leitungswasserschaden vor, muss die Wasserzufuhr schnellstmöglich an Absperrventilen oder am Haupthahn abgestellt werden. Nach einem Starkregen oder Hochwasser kann das Wasser über Lichtschächte, Fenster oder Rückstauklappen ins Gebäude gelangt sein. Sollte ein Defekt vorliegen, muss der Schaden schnellstmöglich behoben werden.

Prüfen Sie, ob Elektrizität oder Gas abgestellt werden müssen.

Wurde für Ihre Institution bereits ein Notfallplan erarbeitet, finden Sie alle wichtigen Informationen zu Haupthähnen und Sicherungskästen in den jeweiligen Gebäudeplänen.

  • Im akuten Schadensfall: Niemals im Keller aufhalten, wenn Wasser von außen eindringt. Bereits ab einer Höhe von etwa 10 Zentimetern kann Wasser auf dem Kellerboden Türen blockieren. Es besteht die Gefahr, dass Sie den Raum nicht mehr verlassen können und im Extremfall ertrinken.
  • Bei Wassereinbruch besteht die Gefahr von Stromschlägen durch am Boden liegende Stromkabel bzw. durch Steckdosen bei weiterem Wasseranstieg. Erreicht das Wasser eine Höhe von mehr als 30 Zentimetern, kann es mit dem elektrischen Hausanschluss in Berührung kommen. Lebensgefahr durch Stromschläge!
  • Vermeiden Sie Kontakt mit dem stehenden Wasser. Es kann unbekannte Bestandteile wie Fäkalien, Öle und Chemikalien enthalten.
  • Betreten Sie niemals ein Magazin, in dem das Wasser noch nicht abgepumpt wurde. Sie sehen nicht, was sich auf dem Boden befindet. Es besteht Rutsch- bzw. Sturzgefahr.
  • Befolgen Sie in jedem Fall die Anweisungen der Feuerwehr!

Schadensdokumentation

Ist das Archivmagazin für Personen freigegeben und Sie dürfen den Raum betreten, ist es wichtig, den Schaden in Wort und Bild festzuhalten. Fotos und Videos vom ergänzen die schriftliche Schadensaufnahme. Die Dokumentation dient Ihnen im Verlauf aller weiteren Arbeitsschritte als Erinnerungsstütze. Sie können den Schaden belegen und ihn im eigenen Haus an die Verwaltung sowie nach außen an die jeweilige Versicherung kommunizieren.

Die Schadensdokumentation enthält Angaben zur Institution, dem betroffenen Gebäudeteil bzw. Magazinraum und hält fest, wann das Gebäude/der Raum freigegeben wurde und ob eine Überprüfung der Hauptwasserleitung und des Sicherungskastens erfolgten. Es wird festgehalten, ob und wann Kontakt zu einem Notfallverbund aufgenommen wurde. Es wird abgefragt, wann und wo der Schaden entstand, zu welchem Zeitpunkt er entdeckt wurde und wer den Schaden festgestellt hat. Die Schadensursache wird festgehalten ebenso wie die Wasserart und wie viel Archivgut welcher Materialität betroffen ist. Der Dokumentationsbogen fragt ab, ob das Archivgut verpackt ist, mit welchen Durchfeuchtungsgraden zu rechnen ist und welche Schäden neben dem reinen Wasserschaden vorliegen.

Ein Muster für eine Schadensdokumentation können Sie sich hier herunterladen. Passen Sie das Dokument gern individuell auf Ihre Institution an und heften es auch in ausgedruckter Form im Notfallordner ab.